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Gabelstapler sind häufig aus Gründen der Wirtschaftlichkeit mit wechselnden Fahrern rund um die Uhr im Einsatz. Obwohl sie regelmäßig geprüft und gewartet werden, ereignen sich immer wieder schwere Unfälle, weil Schäden an Technik und Ausstattung nicht rechtzeitig erkannt werden. Systematische Mängelerfassung hilft Unfälle zu vermeiden und spart Instandhaltungskosten. Ein Beispiel aus der Praxis soll dies verdeutlichen.
Um sich selbst oder Kollegen nicht zu gefährden, muss jeder Gabelstaplerfahrer auf Mängel achten. Er ist daher verpflichtet, sich sein Gerät bei Arbeitsbeginn genau anzuschauen. Mängel müssen dem zuständigen Vorgesetzten gemeldet werden. Bei sicherheitsrelevanten Schäden darf der Gabelstapler nicht weiter verwendet werden. Wenn mehrere Fahrer einen Gabelstapler nutzen, ist ein häufiges Problem, dass sich niemand wirklich verantwortlich für das Gerät fühlt. So kommt es vor, dass ein Fahrer einen Mangel feststellt, diesen jedoch nicht seinem Vorgesetzten meldet. Einer verlässt sich auf den anderen nach dem Motto „Der Nächste wird's schon melden'. Ein anfänglich geringfügiger Defekt kann sich während der laufenden Schicht zu einem gravierenden Mangel hochschaukeln.
Die Sicht- und Funktionsprüfungen durch den Fahrer sind nicht bei jedem Gabelstapler die gleichen. Je nach Hersteller und Typ gibt es bauartspezifische Abweichungen. Die notwendigen Informationen finden sich in der Bedienungsanleitung für den Gabelstapler, die der Hersteller zu jedem Gerät mitliefert.
Hierzu ein Praxisbeispiel: In einem Mitgliedsbetrieb sind durchschnittlich 30 Gabelstapler im Einsatz. Im Drei-Schicht-Betrieb werden die Geräte von insgesamt bis zu 80 Fahrern bedient. Unterschiedliche Gabelstaplertypen kommen zum Einsatz, etwa Dieselgabelstapler auf dem Freigelände und Elektrogabelstapler in und vor den Lagerhallen. Die Fahrer sind ausgebildet und mit der zum Teil unterschiedlichen Handhabung der Geräte vertraut. Damit die Gabelstapler möglichst ohne Störungen und Unfälle ihren Dienst tun, wurde in einer Betriebsanweisung genau festgelegt, wie die Fahrer bei der Übernahme eines Gabelstaplers, während des Fahrbetriebs und beim Abstellen des Staplers, zum Beispiel am Schichtende, vorzugehen haben.
Für jeden Gabelstapler gibt es ein Fahrtenbuch. Vor Fahrtbeginn und bei Schichtende füllt der Fahrer das Fahrtenbuch aus. Erfasst werden neben dem Datum und der Uhrzeit auch das jeweilige Fahrtziel und die Zeit. Zum Schluss wird die vom Betriebsstundenzähler abgelesene Stundenzahl notiert. Anschließend wird der technische Zustand des Staplers mit Hilfe einer Checkliste überprüft. Werden Mängel gefunden, können diese auf der Liste angekreuzt werden. Schäden, die während des laufenden Betriebs auftreten, werden sofort dem Schichtführer mitgeteilt. Dieser entscheidet, ob die Mängel die Betriebssicherheit beeinträchtigen und zieht den Gabelstapler gegebenenfalls aus dem Verkehr. Der Fahrzeugschlüssel wird eingezogen. Der Stapler wird mit einer Tafel „Stapler defekt - stehen lassen' gekennzeichnet.
Ist ein Schaden gemeldet, muss der Schichtführer einen Reparaturauftrag ausfüllen. Auf diesem Zettel wird auch die Fahrzeugnummer des mangelhafte -Gabelstaplers notiert. Der Zettel wird in der Werkstatt an einer Tafel befestigt. Ein Durchschlag des Reparaturauftrags wird an zentraler Stelle gesammelt. Die Aufträge an der Tafel dienen dem Gabelstaplerkundendienst als erste Hinweise auf Reparaturen, die notwendig sind.
Die konsequente Prüfung der Gabelstapler, die Mängelerfassung und die Dokumentation der Schäden kosten Zeit. Doch diese Investition rechnet sich. Insgesamt seien durch diese Verfahrensweise Kosten bei den Instandhaltungsarbeiten eingespart worden, freut sich das Mitgliedsunternehmen. Da Mängel sofort erkannt werden und der Gabelstapler, wenn nötig, außer Betrieb gesetzt wird, können teure Folgeschäden vermieden werden. Weiterhin führt die genaue Dokumentation aller Vorfälle zu einem ausgeprägten Verantwortungsbewusstsein der Gabelstaplerfahrer.
Der elektronische Schlüssel
Gabelstapler dürfen nur von ausgebildeten und schriftlich beauftragten Fahrern benutzt werden. Daher muss der Fahrer, wenn er seinen Stapler verlässt, diesen gegen unbefugte Benutzung durch andere Personen sichern. Standardmäßig sind Stapler mit einem Schlüsselschloss ausgerüstet. Die. Erfahrung zeigt, dass der Schlüssel häufig nicht abgezogen und der Stapler dann von unbefugten Personen wie Lkw-Fahrern oder Kunden genutzt wird. Weiterhin werden die Schlüssel häufig verloren, verlegt oder brechen ab. Alternativen zu den Schlüsselschlössern sind Zahlenschlösser, bei denen der Fahrer zum Aktivieren des Staplers eine Geheimzahl eingibt, wie beim Geld-Automaten in der Bank.
Eine weitere Möglichkeit sind Transponder, die auch elektronische Schlüssel genannt werden. Diese können in Form von Scheckkarten, Schlüsselanhängern oder Ähnlichem vom Fahrer mitgeführt werden. Der Stapler erkennt über Funk, wenn sich ein berechtigter Fahrer auf den Sitz des Staplers gesetzt hat und wird dadurch aktiviert. Ein weiterer großer Vorteil dieser Transponder-Systeme und auch der Zahlenschlösser ist, dass der Stapler automatisch, nachdem der Fahrer den Sitz verlassen hat, gegen unbefugte Benutzung gesichert wird.. Der Fahrer kann also gar nicht mehr vergessen, den Schlüssel abzuziehen.
Mehr dazu
Über den vorschriftsmäßigen Umgang mit Gabelstaplern informiert die Unfallverhütungsvorschrift BGV D27 „Flurförderzeuge'. Erläuterungen, wie Schutzziele der Vorschrift erreicht werden können, finden sich in den so genannten Durchführungsanweisungen zur BGV D27. Beide Dokumente können unter www.arbeitssicherheit.de aus dem Internet heruntergeladen werden.
Bild 3: Alle Einsätze werden in einem Fahrtenbuch notiert
Bild 4: Ist ein Stapler beschädigt, wird er vorübergehend aus dem Verkehr gezogen
Quelle: Unfall-stop 6/2006, Mitteilungsblatt der GroLaBG
www.grolabg.de