Mit der KM Weighmatic von Tesmatic hat Wiegespezialist Kilomatic eine Gabelstaplerwaage im Programm, die über einige herausragende Details verfügt.
Mit einer Genauigkeit von plus/minus 0,2 % bis plus/minus 0,5 % der Tragkraft des Gabelstaplers ...
Mit neuer Identität in die Zukunft: Seit dem 1. Januar 2025 firmiert die Schulte-Henke GmbH offiziell unter stabau GmbH. Damit übernimmt das Unternehmen den Namen seiner bereits etablierten Marke für Anbaugeräte, stationäre Anlagen und ...
Clark Europe hat die Partnerschaft mit Mecano Valmar bekannt gegeben, dem neuen autorisierten Händler für Clark Flurförderzeuge in Rumänien. Die Zusammenarbeit von Clark und Mecano Valmar markiert den Angaben zufolge einen wichtigen Meilenstein ...
Mit der Softwarelösung „MATIC:move“ von Linde Material Handling (MH) können Unternehmen ihre Intralogistik ab sofort noch schneller und kostengünstiger automatisieren, denn Implementierung und Steuerung der FTS werden deutlich vereinfacht. Zum ...
BAOLI bringt einen neuen Hubwagen KBP 14-20 mit Li-Ion-Batterien auf den Markt, der den Materialtransport auf kurzen Distanzen einfach und effizient gestaltet. Mit einem kompakten Chassis und einer Tragfähigkeit von 1.400 bis 2.000 kg wurde das ...
Ein smarter Lagerhelfer, der unkompliziert zu handhaben ist und mit dem man auch bei beschränkten Platzverhältnissen schnell, sicher und effizient Waren bewegen kann – das wünschen sich viele Unternehmen für ihr Lager. Mit dem neuen ...
Die aktuelle Nachhaltigkeitsbewertung der weltweit anerkannten Ratingagentur EcoVadis stellt Fronius erneut ein gutes Zeugnis aus: Das oberösterreichische Familienunternehmen konnte sich zum zweiten Mal in Folge die Goldmedaille sichern.
Zuerst ...
Über Anhängekupplungen (DIN 15170) lassen sich Anhänger sicher an schleppende Flurförderzeuge oder andere Anhänger ankuppeln, ohne sich unbeabsichtigt lösen zu können. Es werden selbsttätige und nicht selbsttätige sowie ein- und mehrstufige Anhängekupplungen angeboten.
Anhängekupplungen haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
O Sie müssen zu den ↑Deichseln für Anhänger nach DIN 8454 passen.
O Sie müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes entsprechen. Im Einzelnen heißt das, dass die Kupplungsbolzen gegen unbeabsichtigtes Herausfallen gesichert sein müssen. Splinte oder andere Einrichtungen, die zum Sichern bleibend verformt werden, sind nicht zulässig. Ferner muss der Abstand des Kupplungsbolzens von den benachbarten Kupplungsteilen (Quetschstellen) mindestens 25 Millimeter entfernt sein.
O Anhängekupplungen müssen austauschbar sein. Diese Anforderungen gehen aus der Norm DIN 15170 vom März 1987 hervor. Demnach gibt es vier Formen von Anhängekupplungen für Flurförderzeuge:
- Form A ist eine einstufige, nicht selbsttätige Anhängekupplung. Sie ist vor allem für Schlepper und Anhänger geeignet. Die Höhe des Mauls, in das die Deichsel eingeführt wird, soll bei Schleppern 80 und bei Anhängern 40 Millimeter betragen. Der Schwenkbereich beträgt zweimal 105 Grad oder insgesamt 210 Grad.
- Bei Form B handelt es sich um eine mehrstufige, nicht selbsttätige Anhängekupplung. Sie ist gedacht für Schlepper, wenn Anhänger mit verschieden hohen Deichseln gezogen werden. Die Kupplung kann zwei-, drei- oder vierstufig sein. Die Maulhöhe beträgt für jede Stufe 80 Millimeter. Der Schwenkbereich liegt bei zweimal 105 Grad beziehungsweise insgesamt bei 210 Grad.
- Form C ist eine einstufige, selbsttätige Anhängekupplung, die sich sowohl für Schlepper als auch für Anhänger eignet. Die Maulhöhe beträgt 40 bis 80 Millimeter. Der Schwenkbereich beträgt wie bei den Formen A und B zweimal 105 Grad beziehungsweise insgesamt 210 Grad.
- Form D ist ins Gegengewicht eingebaut. Sie ist einstufig. Obwohl bisher nicht genormt, ist sie bei Gabelstaplern fast immer eingebaut worden. Die Maulhöhe beträgt 40 bis 80 Millimeter. Bedingt durch die Konstruktion des Gegengewichts erlaubt diese Anhängekupplung nur einen kleinen Schwenkbereich, nämlich zweimal 65 Grad oder insgesamt 130 Grad. Sie soll deshalb nur zum Rangieren und zum kurzfristigen Einsatz verwendet werden.
O Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass beim Einsatz von Flurförderzeugen mit Anhängern auf öffentlichen Straßen eine bauartgenehmigte Anhängekupplung nach StVO erforderlich ist.