Mit der KM Weighmatic von Tesmatic hat Wiegespezialist Kilomatic eine Gabelstaplerwaage im Programm, die über einige herausragende Details verfügt.
Mit einer Genauigkeit von plus/minus 0,2 % bis plus/minus 0,5 % der Tragkraft des Gabelstaplers ...
Mit neuer Identität in die Zukunft: Seit dem 1. Januar 2025 firmiert die Schulte-Henke GmbH offiziell unter stabau GmbH. Damit übernimmt das Unternehmen den Namen seiner bereits etablierten Marke für Anbaugeräte, stationäre Anlagen und ...
Clark Europe hat die Partnerschaft mit Mecano Valmar bekannt gegeben, dem neuen autorisierten Händler für Clark Flurförderzeuge in Rumänien. Die Zusammenarbeit von Clark und Mecano Valmar markiert den Angaben zufolge einen wichtigen Meilenstein ...
Mit der Softwarelösung „MATIC:move“ von Linde Material Handling (MH) können Unternehmen ihre Intralogistik ab sofort noch schneller und kostengünstiger automatisieren, denn Implementierung und Steuerung der FTS werden deutlich vereinfacht. Zum ...
BAOLI bringt einen neuen Hubwagen KBP 14-20 mit Li-Ion-Batterien auf den Markt, der den Materialtransport auf kurzen Distanzen einfach und effizient gestaltet. Mit einem kompakten Chassis und einer Tragfähigkeit von 1.400 bis 2.000 kg wurde das ...
Ein smarter Lagerhelfer, der unkompliziert zu handhaben ist und mit dem man auch bei beschränkten Platzverhältnissen schnell, sicher und effizient Waren bewegen kann – das wünschen sich viele Unternehmen für ihr Lager. Mit dem neuen ...
Die aktuelle Nachhaltigkeitsbewertung der weltweit anerkannten Ratingagentur EcoVadis stellt Fronius erneut ein gutes Zeugnis aus: Das oberösterreichische Familienunternehmen konnte sich zum zweiten Mal in Folge die Goldmedaille sichern.
Zuerst ...
Jedes in Europa in den Verkehr gebrachte Flurförderzeug muss die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Die Richtlinie ist ein europäisches Gesetz, das national umgesetzt worden ist. Die Konformitätserklärung in Verbindung mit dem auf dem Typenschild des Flurförderzeugs angebrachten CE-Zeichen sagt aus, dass der Hersteller das Flurförderzeug den Vorschriften der Maschinenrichtlinie entsprechend gebaut hat. Flurförderzeuge ohne diesen Nachweis dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Auf jedem Flurförderzeug müssen die folgenden Mindestangaben deutlich lesbar und unverwischbar angebracht sein:
O Name und Anschrift des Herstellers
O CE-Zeichen
O Bezeichnung der Serie oder des Typs
O Baujahr
O Seriennummer.
O Hinweis auf Explosionsschutz bei exgeschützten Maschinen
Je nach Beschaffenheit der Maschine müssen auch alle für die Einsatzsicherheit erforderlichen Hinweise angebracht sein, zum Beispiel die maximale Drehzahl bestimmter mitlaufender Teile, der Höchstdurchmesser der zu montierenden Werkzeuge sowie Gewichtsangaben. Auswechselbare Ausrüstungen, etwa Anbaugeräte, sind ebenfalls mit diesen Angaben zu versehen.
↑ Fabrikschild