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Unter einer Palette versteht man in der Fördertechnik eine steife Ladeplatte (Stapelplatte) aus Holz, Kunststoffen, Aluminium, Stahl oder Pappe. Sie dient dazu, Ladeeinheiten zu bilden, um sie mit Flurförderzeugen oder anderen Fördermitteln transportieren, lagern und stapeln zu können. Zum Aufnehmen durch Gabelstapler und Gabelhubwagen müssen Paletten mit entsprechenden Einfahröffnungen für die Gabeln versehen sein. Es gibt Flachpaletten und Paletten mit Aufbauten, wie Box- und Rungenpaletten.
Die Begriffe für die Paletten sind genormt, und zwar in DIN EN ISO 445. Wie auf anderen Gebieten wird auch im Palettenbereich im europäischen Normenkomitee CEN an der Harmonisierung der nationalen Normen gearbeitet.
► Einteilung der Paletten
Flachpalette
Flachpaletten können aus einem Oberdeck und einem Unterdeck bestehen, die durch Klötze und Träger miteinander verbunden sind.
Das Bodendeck kann aber auch entfallen. Dann ruhen die Klötze oder Träger direkt auf dem Boden. Flachpaletten gibt es in verschiedenen Abmessungen. In der Norm DIN EN 13382 sind die folgenden Abmessungen (Breite x Länge) aufgeführt: 600 × 800 Millimeter; 800 × 1 200 Millimeter; 800 × 1 000 Millimeter; 1 000 × 1 200 Millimeter.
Die Tragfähigkeit der Euroflachpalette aus Holz beträgt im Regal oder auf der Gabel eines Flurförderzeugs 1 000 Kilogramm bei beliebiger Verteilung der Last auf der Palette. Ist die Last gleichmäßig auf der Palette verteilt, liegt die Tragfähigkeit bei 1 500 Kilogramm. Für 2 000 Kilogramm Tragfähigkeit ist die Palette ausgelegt, sofern die Last in kompakter Form vollflächig und gleichförmig auf der gesamten Palettenoberfläche aufliegt. Im Stapel beträgt die zusätzliche Auflast der untersten Palette maximal 4 000 Kilogramm, wenn sie sich auf einer ebenen, horizontalen und starren Fläche befindet und die Auflast horizontal und vollflächig aufliegt. Das Transportgut kann natürlich auch andere Tragfähigkeiten erfordern. In diesem Fall schreibt die Norm vor, dass die Tragfähigkeit in anderen Belastungsfällen unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln anzupassen sei.
1.1 Zweiwege-Palette
Bei dieser Palette ist das Einfahren der Gabeln nur von zwei gegenüberliegenden Seiten möglich.
1.2 Vierwegepalette
An der Vierwegepalette sind die Einfahröffnungen so angebracht, dass das Einfahren mit der Gabel von allen vier Seiten möglich ist. Die am häufigsten verwendete Vierwegepalette ist die europäische Tauschpalette (auch Poolpalette genannt) nach EN 13698-1 mit Abmessungen von 800 × 1 200 Millimeter. Eine weitere häufig verwendete Vierwegepalette ist die Größe 1 000 x 1 200 Millimeter nach EN 13698-2. Die Brauereipalette 1 000 x 2 200 Millimeter ist unter DIN 15141, Teil 4 genormt. Die kleinste Vierwegepalette von 600 × 800 Millimeter gemäß DIN 15146, Teil 4 ist auch als Halbpalette bekannt und besonders in der Schweiz sehr beliebt.
↑ Displaypalette
1.3 Eindeckpalette
Diese Palette besteht nur aus der Deckplatte sowie aus den Klötzen und Trägern. Sie hat keine Bodenplatte.
1.4 Doppeldeckpalette
Diese Palette besteht aus einem Ober- und einem Bodendeck, die von Klötzen und Trägern zusammengehalten werden. Die Fläche des Bodendecks soll mindestens 40 Prozent der Fläche des Oberdecks betragen.
1.5 Rücksprungpalette
In diesem Fall sind die Träger und Klötze gegenüber dem Oberdeck und gegebenenfalls auch dem Bodendeck an den Schmalseiten zurückgesetzt. Dadurch kann man diese Paletten auch leichter mit dem Kran aufnehmen beziehungsweise Schrumpffolien befestigen.
1.6 Umkehrbare Palette
Bei dieser Palette kann sowohl das Oberdeck als auch das Bodendeck als Ladefläche verwendet werden.
1.7 Einmalpalette
Diese Palette wird auch verlorene Palette oder Einwegpalette genannt. Sie ist auf eine einmalige Verwendung hin konstruiert, wird jedoch in der Praxis nicht selten weiterverwendet. Einmalpaletten können aus Holz, Holzwerkstoff, Pappe oder Kunststoff bestehen. Sie müssen so fest sein, dass sie auch ohne aussteifende Wirkung des Ladeguts und im beladenen Zustand von einem Flurförderzeug einwandfrei angehoben und transportiert werden können. Zudem müssen sie sich sicher stapeln lassen. Die untere Fläche (Bodendeck) sollte nicht kleiner sein als 30 Prozent des Oberdecks.
1.8 Flachpalette aus Stahl
Verschiedene Branchen, vor allem der Maschinen- und Fahrzeugbau, haben sich häufig für die Stahlpalette entschieden, für die es zwar keine DIN-Norm, jedoch die VDI-Richtlinie 2496 gibt.
Stahlpaletten zeichnen sich durch geringen Verschleiß, niedrige Reparaturkosten, eine hohe Lebensdauer (etwa 20 Jahre) und eine große Transportsicherheit aus. Dem stehen relativ hohe Anschaffungskosten gegenüber. Die üblichen Größen sind 800 × 1 200 und 1 000 × 1 200 Millimeter. Die Tragfähigkeit liegt bei 2 000 Kilogramm. Stahlpaletten sind als Eindeck- und Doppeldeckpaletten, in Zweiwege- und Vierwege-Ausführung im Handel.
2.0 Paletten mit Aufbauten
Auf Paletten mit Aufbauten stapelt man druckempfindliche Güter. Die Basis für Paletten mit Aufbauten bilden Flachpaletten, auf die entsprechende Aufbauten aufgesetzt werden, die entweder abnehmbar, zusammenklappbar oder fest mit der Flachpalette verbunden sein können. Die wichtigsten Paletten mit Aufbauten sind:
2.1 Boxpalette
Die Boxpalette hat mindestens drei senkrechte Wände, die fest mit der Flachpalette verbunden, abnehmbar oder zusammenklappbar sein können. Boxpaletten werden mit und ohne Deckel geliefert. Die Wände und die Decke können vollflächig sein oder aus einzelnen Stäben und Gittern bestehen. Boxpaletten sollen das Stapeln von fünf Paletten übereinander zulassen. Für Boxpaletten aus Holz, die aus Flachpaletten und zusammensteckbaren Aufsatzrahmen gebildet werden, gilt DIN 15148, für die Aufsteckbretter DIN 15150. Die Hauptabmessungen und die Formen der Boxpaletten sind in DIN 15142, Teil 1 festgelegt. Demnach sind Boxpaletten normgerecht, wenn sie die folgenden Abmessungen haben:
(Breite x Länge in Millimeter): 600 × 800, 1 000 x 2 200, 800 x 1 000, 1 200 x 1 600, 800 × 1 200, 1 200 × 2 000 und 1 200 × 2 400.
Die Tragfähigkeit beim Handhaben liegt bei 500, 1 000 oder 2 000 Kilogramm. Die statische Tragfähigkeit im Stapel bei der 1 000-Kilogramm-Palette beträgt 4 400 Kilogramm.
Die Gesamthöhen der Boxpaletten sind genormt mit 400, 525, 650, 775, 900 und 1 025 Millimeter. Es gibt mehrere Formen von Boxpaletten:
Form A 1: Boxpaletten mit Fangecken mit geneigtem Schenkel
Form A 2: Boxpaletten mit Fangecken mit rechtwinkligem Schenkel
Form B 1: Boxpaletten mit Aufsatzrahmen mit geneigtem Schenkel
Form B 2: Boxpaletten mit Aufsatzrahmen mit rechtwinkligem Schenkel
Form D: Boxpaletten mit zurückgesetzten Füßen und Aufsetztaschen
Form E 1: Boxpaletten mit Krallenfüßen, auf der Breitseite aufsetzbar
Form E 2: Boxpaletten mit Krallenfüßen, auf der Längsseite aufsetzbar
2.2 Rungenpalette
Die Rungenpalette besteht aus einer Flachpalette, die mit Rungen versehen ist. Dies sind feste oder abnehmbare Pfosten, die in der Regel an den vier Ecken der Palette angeordnet sind und das Aufsetzen einer weiteren Palette ermöglichen. Es gibt Rungenpaletten in den Formen F, G und H. Die Form F entspricht in den Abmessungen, der Höhe und der Tragfähigkeit den Boxpaletten. Bei Rungenpaletten der Form G handelt es sich um solche mit zurückgesetzten Füßen, bei Form H um Rungenpaletten mit Wanne und zurückgesetzten Füßen sowie mit Aufsetztaschen. Die Formen G und H sind vorwiegend für lange Güter gedacht. Mit Ausnahme der Größe 600 × 800 Millimeter entsprechen sie in Breite, Länge, Höhe und Tragfähigkeit den Boxpaletten.
2.3 Gitterboxpalette
Eine Gitterboxpalette besteht aus Stahlgitterwänden, die durch Ecksäulen zusammengehalten werden, und aus Füßen. Gitterboxpaletten können mit einem Gabelstapler oder Hubwagen aufgenommen werden. Die Gitterwände verhindern, dass Ladegüter herausfallen. Außerdem verringern sie, verglichen mit durchgängigen Wänden, das Gewicht. Darüber hinaus erlauben sie eine uneingeschränkte Sicht auf den Inhalt. Zum Stapeln der Boxen sind zusätzlich Stellwinkelaufsätze angebracht. Gitterboxpaletten sind gemäß Norm 1 240 Millimeter lang, 835 Millimeter breit und 970 Millimeter hoch. Das Leergewicht hat bis 2011 etwa 85 Kilogramm betragen und liegt jetzt bei circa 70 Kilogramm. Das maximale Ladegewicht (Traglast) beträgt 1 000 bis 1 500 Kilogramm. Die Auflast (maximale Tragfähigkeit) liegt zwischen 4 400 und 6 000 Kilogramm, sodass drei bis fünf Gitterboxen übereinander gestapelt werden können. Teilweise sind die zum europäischen Tauschverkehr zugelassenen Gitterboxpaletten mit Vorderwandklappen ausgestattet. Zudem lassen sich neuere Gitterboxen zusammenklappen und daher mit bis zu 80 Prozent Platzersparnis zurücktransportieren.