Mit der KM Weighmatic von Tesmatic hat Wiegespezialist Kilomatic eine Gabelstaplerwaage im Programm, die über einige herausragende Details verfügt.
Mit einer Genauigkeit von plus/minus 0,2 % bis plus/minus 0,5 % der Tragkraft des Gabelstaplers ...
Mit neuer Identität in die Zukunft: Seit dem 1. Januar 2025 firmiert die Schulte-Henke GmbH offiziell unter stabau GmbH. Damit übernimmt das Unternehmen den Namen seiner bereits etablierten Marke für Anbaugeräte, stationäre Anlagen und ...
Clark Europe hat die Partnerschaft mit Mecano Valmar bekannt gegeben, dem neuen autorisierten Händler für Clark Flurförderzeuge in Rumänien. Die Zusammenarbeit von Clark und Mecano Valmar markiert den Angaben zufolge einen wichtigen Meilenstein ...
Mit der Softwarelösung „MATIC:move“ von Linde Material Handling (MH) können Unternehmen ihre Intralogistik ab sofort noch schneller und kostengünstiger automatisieren, denn Implementierung und Steuerung der FTS werden deutlich vereinfacht. Zum ...
BAOLI bringt einen neuen Hubwagen KBP 14-20 mit Li-Ion-Batterien auf den Markt, der den Materialtransport auf kurzen Distanzen einfach und effizient gestaltet. Mit einem kompakten Chassis und einer Tragfähigkeit von 1.400 bis 2.000 kg wurde das ...
Ein smarter Lagerhelfer, der unkompliziert zu handhaben ist und mit dem man auch bei beschränkten Platzverhältnissen schnell, sicher und effizient Waren bewegen kann – das wünschen sich viele Unternehmen für ihr Lager. Mit dem neuen ...
Die aktuelle Nachhaltigkeitsbewertung der weltweit anerkannten Ratingagentur EcoVadis stellt Fronius erneut ein gutes Zeugnis aus: Das oberösterreichische Familienunternehmen konnte sich zum zweiten Mal in Folge die Goldmedaille sichern.
Zuerst ...
Am 22. 10. 2003 wurde die Straßenverkehrszulassungsordnung im Rahmen der 36. Änderung in einigen Punkten verändert.
Unter anderem wurde § 18 Zulassungspflichtigkeit folgendermaßen erweitert:
Ausgenommen von den Vorschriften des Zulassungsverfahren sind:
1a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen
(Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt oder geeignet sind), die zu einer vom Bundesministerium für Verkehr Bau- und Wohnungswesen bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören,
1b) Stapler.
Stapler wurden damit den anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gleichgestellt.
Bisher unterlag der Gabelstapler bei Fahrten auf öffentlichen Straßen dem Zulassungsverfahren und man benötigte schon ab 6 km/h ein amtliches Kennzeichen. Darüber hinaus war ein Stapler im öffentlichen Straßenverkehr Kfz-Steuer- und haftpflichtversicherungspflichtig.
Probleme traten immer wieder beim Betrieb von Gabelstaplern auf sogenannten begrenzt öffentlichen Verkehrsflächen auf.
Nun unterliegen Stapler bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht mehr dem Zulassungsverfahren (u.a. kein amtliches Kennzeichen usw.).
Die technischen Einrichtungen, wie Lenkung, Bremsen sind weiter zu berücksichtigen.
Weiterhin sind Stapler von der Kfz-Steuer befreit - auch beim Betrieb auf öffentlichen Flächen.
Quelle:
bbi – report
Nr. 1 / Januar 2004