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stabau baut seine Marktpräsenz weiter aus und bietet ab sofort stationäre Handlingsgeräte an. Dank jahrzehntelanger Erfahrung in der Produktion von Anbaugeräten für Gabelstapler war es für das Unternehmen eigenen Angaben zufolge ein logischer ...
Der Schmerz kam plötzlich und brutal. Peter P.* spürte kaltes Metall auf der Haut. Der Monteur hatte das Gefühl, mit seinem Arm in einen Schraubstock geraten zu sein. Er schrie. Auf dem Hof der Bautechnik Chemnitz GmbH liefen die Mitarbeiter zur Hilfe. Gemeinsam mit einem Kollegen arbeitete Peter P. an einem Schneepflug, um dessen defekte Hydraulikanlage zu reparieren. Plötzlich drehte sich das Schiebeschild zur Seite und quetschte ihm den Arm ein. Seine Kollegen vom Werkstatteam waren tagelang geschockt. Sie entwickelten eine * Name von der Redaktion geändert Sicherheitslasche, die das bewegliche Schild des Pflugs fixiert und somit unkontrollierte Bewegungen verhindert. Nie wieder soll sich ein Kollege so schwer verletzen. Doch eigentlich hätte dieser Unfall überhaupt nicht passieren dürfen. Im Oktober 2002 trat in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Die gilt nicht nur für überwachungsbedürftige Anlagen, sondern auch für die Bereitstellung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, immer zu überprüfen, ob der nötige Sicherheits und Gesundheitsschutz gewährleistet ist. Dabei müssen die Chefs zudem die Gefährdung der Mitarbeiter beurteilen. Doch das passiert selten. In den letzten acht Jahren kam nur die Hälfte der Betriebe der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht nach, und von den Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten war es sogar nur jede dritte. Das fand das Wirtschaft und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans Böckler Stiftung 2004 in einer Studie heraus.
Diese Fahrlässigkeit bleibt bei einem Unfall nicht ohne Folgen. Der Arbeitgeber haftet, falls er weder für Sicherheit bei der Arbeit gesorgt noch den Mitarbeiter über mögliche Risiken aufgeklärt hat. Ihm drohen Geldbußen bis zu einer Milllion Euro und Schadensersatzforderungen. In einem Fall stürzte beispielsweise ein Arbeitnehmer bei einer Demontage einer Anlage von einem Gerüst fünf Meter in die Tiefe und starb. Das Arbeitsgericht Weimar verurteilte daraufhin den Arbeitgeber wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe. Die Begründung der Richter ist eindeutig. Nach ihrer Auffassung lag weder eine Gefährdungsbeurteilung vor, noch hatte der Chef die Beschäftigten entsprechend unterwiesen.
Bei der Bernd Schwegmann GmbH & Co. KG wäre so ein Ereignis undenkbar. Die Firma aus Grafschaft Gelsdorf bei Bonn gehört nicht zu den nachlässigen Betrieben. Im Gegenteil: Für das Chemieunternehmen, das Spezialprodukte für Lacke, Farben und Druckerzeugnisse herstellt, arbeitet sogar eine der ersten Sicherheitsmanagerinnen Deutschlands. Gaby Janssen ist bei dem 45 Mann Betrieb unter anderem für die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung zuständig. 'Alle Geräte ' Maschinen und Anlagen systematisch zu erfassen, ist ein großer Aufwand', sagt Janssen. Deshalb bat sie die EDVAbteilung, ein Softwaremodul zu programmieren, mit dem sie alle Arbeitsmittel katalogisieren kann. Hier hat die Sicherheitsmanagerin Prüfumfang, Intervall und die Anforderungen an den Tester ermittelt und notiert, damit das Unternehmen im Ernstfall nachweisen kann, daß alle Gefahrenquellen regelmäßig kontrolliert werden.
Bei neu gekauften Werkzeugen und Geräten müssen Firmen auf die Einhaltung von Sicherheits- sowie Gesundheitsschutz achten. Ein gültiger Nachweis, daß sich die Geräte für entsprechende Tätigkeiten eignen, sind beispielweise GS Geprüfte Sicherheit Zertifikate und CE Konformitätserklärungen. Sicherheitsexpertin und Buchautorin Janssen rät Unternehmern, diese Siegel schon vor Erwerb vom Hersteller oder Händler anzufordern. 'Die Lieferanten taten sich gegenüber kleineren Unternehmen anfangs sehr schwer, diese Informationen bereitzustellen. Das wird allmählich besser', zeigt sich Janssen zuversichtlich. Die Mühe, die der Nachweis macht zahlt sich aus. 'Was auf den ersten Blick sehr aufwendig aussieht, stellt sich letztlich als Vorteil heraus', betont Professor Bernhard Tenckhoff von der Technischen Fachhochschule Bochum. Der Experte für Betriebssicherheitsmanagement ist Mitglied bei Global Compact. Das ist eine Initiative der Vereinten Nationen, die Unternehmen weltweit zu mehr sozialer Ver
antwortung motivieren will. Tenckhoff war maßgeblich an der Formulierung der deutschen Vorschriften beteiligt: 'Die neue Betriebssicherheitsverordnung hat bewußt Freiräume zur Interpretation gelassen, die der Unternehmer für seinen eigenen Betrieb ausnutzen kann. Letztlich ist es seine Aufgabe, das vertretbare Restrisiko zu ermitteln.'
Dazu muß der Chef oder eine von ihm beauftragte Person, ähnlich wie bei einer Zertifizierung, alle Prozesse unter die Lupe nehmen. 'Dabei stellt sich oft heraus, daß viele Arbeitsgänge zu kompliziert und zu gefährlich sind', weiß der Professor. Dieses Prozedere bietet also großes Potential, den ganzen Betrieb effizienter zu gestalten. 'im globalen Wettbewerb überlebt nur, wer für Sicherheit, Gesundheit und Motivation der Mitarbeiter Verantwortung trägt', ist Tenckhoff überzeugt.
'Produktive Arbeitsprozesse entstehen nur mit gesunden und motivierten Beschäftigten und mit Arbeitsmitteln, die ein störungsfreies Arbeiten ermöglichen', pflichtet ihm Manfred Fischer bei. Er ist Direktor für Prävention bei der Verwaltungs Berufsgenossenschaft
(VBG) in Hamburg. Wie die meisten Berufsgenossenschaften entwickelt sich auch die VBG immer mehr von einer Kontrollstelle zu einer Sicherheitsberatung. So reduzierte die VBG ihre Vorschriften erheblich und entwickelte statt dessen viele neue Handlungshilfen für Firmen.
Quelle: Markt und Mittelstand April 2005