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Erstmalig wurde Toyota Material Handling Deutschland (TMHDE) mit der begehrten EcoVadis Platinmedaille ausgezeichnet. Mit diesem Rating gehört TMHDE zu den Top 1 % der weltweit über 100.000 bewerteten Unternehmen und bestätigt das hohe Engagement ...
Gute Nachrichten für Warentransporte sowie Be- und Entladeprozesse: Mit neuen, kompakten Doppelstockbeladern und einem Niederhubwagen will Linde Material Handling (MH) das Manövrieren unter engen Platzverhältnissen in Logistik, Handel und ...
Combilift ist bei den UK Materials Handling Association Awards in Birmingham in gleich zwei Kategorien ausgezeichnet worden: „Ergonomische Innovation des Jahres“ und „Hersteller-Produktinnovation des Jahres“. Mit den Prämierungen konnte sich der ...
Mit seiner neuesten E-Stapler-Reihe RCE 15-20 erweitert der Hamburger Intralogistikspezialist STILL seine Classic Line für Unternehmen mit gelegentlichen und moderaten innerbetrieblichen Transportaufgaben um besonders kompakte Elektrostapler. ...
Als Einmannbetrieb im Jahr 2005 gegründet, vertreibt Wardow, Onlinehändler für hochwertige Taschen und Accessoires im Premiumsegment, heute europaweit etwa 20.000 Artikel von über 140 verschiedenen Marken. Der 12sprachige Webshop verzeichnet ...
In der heutigen schnelllebigen Industrie ist die Effizienz von Prozessen entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Als Anbieter von Wiegetechnik für Flurförderzeuge aus der Region Hannover bietet Kilomatic mit seinen DREXEL Industriewaagen ...
stabau baut seine Marktpräsenz weiter aus und bietet ab sofort stationäre Handlingsgeräte an. Dank jahrzehntelanger Erfahrung in der Produktion von Anbaugeräten für Gabelstapler war es für das Unternehmen eigenen Angaben zufolge ein logischer ...
Der Kauf eines Radarwarngerätes ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Gerät dient demnach dazu, ein verbotenes Verhalten im Straßenverkehr zu begehen, indem Geschwindigkeitskontrollen unterlaufen und Geschwindigkeits-Übertretungen begünstigt werden. Grundlage des Urteils war die Klage einer Käuferin eines Radarwarngerätes. Sie wollte das Gerät zurückgeben und verlangte den Kaufpreis zurück Begründung: Das Gerät funktioniere nicht und habe an mehreren Radarmess-Stellen kein Warnsignal abgegeben. Die Richter am BGH wiesen die Klage zurück: Ein solches Geschäft sei darauf gerichtet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu beeinträchtigen und verstoße gegen die guten Sitten. Zwar sei der Erwerb eines Radarwarners nicht untersagt, aber rechtlich zu missbilligen, da er eine unmittelbare Vorbereitungshandlung für dessen Betrieb darstelle (BGH Karlsruhe, Az. VIII ZR 129/04).