Mit der KM Weighmatic von Tesmatic hat Wiegespezialist Kilomatic eine Gabelstaplerwaage im Programm, die über einige herausragende Details verfügt.
Mit einer Genauigkeit von plus/minus 0,2 % bis plus/minus 0,5 % der Tragkraft des Gabelstaplers ...
Mit neuer Identität in die Zukunft: Seit dem 1. Januar 2025 firmiert die Schulte-Henke GmbH offiziell unter stabau GmbH. Damit übernimmt das Unternehmen den Namen seiner bereits etablierten Marke für Anbaugeräte, stationäre Anlagen und ...
Clark Europe hat die Partnerschaft mit Mecano Valmar bekannt gegeben, dem neuen autorisierten Händler für Clark Flurförderzeuge in Rumänien. Die Zusammenarbeit von Clark und Mecano Valmar markiert den Angaben zufolge einen wichtigen Meilenstein ...
Mit der Softwarelösung „MATIC:move“ von Linde Material Handling (MH) können Unternehmen ihre Intralogistik ab sofort noch schneller und kostengünstiger automatisieren, denn Implementierung und Steuerung der FTS werden deutlich vereinfacht. Zum ...
BAOLI bringt einen neuen Hubwagen KBP 14-20 mit Li-Ion-Batterien auf den Markt, der den Materialtransport auf kurzen Distanzen einfach und effizient gestaltet. Mit einem kompakten Chassis und einer Tragfähigkeit von 1.400 bis 2.000 kg wurde das ...
Ein smarter Lagerhelfer, der unkompliziert zu handhaben ist und mit dem man auch bei beschränkten Platzverhältnissen schnell, sicher und effizient Waren bewegen kann – das wünschen sich viele Unternehmen für ihr Lager. Mit dem neuen ...
Die aktuelle Nachhaltigkeitsbewertung der weltweit anerkannten Ratingagentur EcoVadis stellt Fronius erneut ein gutes Zeugnis aus: Das oberösterreichische Familienunternehmen konnte sich zum zweiten Mal in Folge die Goldmedaille sichern.
Zuerst ...
Verweigert ein Arbeitnehmer mehrfach die ihm angetragenen Überstunden, riskiert er die fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies damit die Klage eines technischen Angestellten gegen eine Wohnungsbaugesellschaft zurück. Der mit der Betreuung eines Bauprojektes beauftragte Arbeitnehmer war von seinem Vorgesetzten aufgefordert worden, außerhalb seiner regulären Arbeitszeit aus dem Gebäude eines anderen Unternehmens umfangreiches Plan- und Aktenmaterial zu holen. Unter Hinweis auf seine Schwerbehinderung und die Arbeitszeiten lehnte der Mann dies ab und ließ sich auch von einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung nicht beeindrucken. Das Unternehmen kündigte daraufhin fristlos.
Laut Urteil hätte der Mann die ihm aufgetragene Tätigkeit wenigstens beginnen müssen. Hätte er die Akten infolge seiner Gehbehinderung nicht tragen können, wäre immer noch eine Arbeitsverweigerung möglich gewesen, argumentierte das Gericht.
Überstunden dürfen generell nur dann abgelehnt werden, wenn der Arbeitsvertrag diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht. Ansonsten ist eine fristlose Kündigung wegen „beharrlicher Arbeitsverweigerung” nach entsprechender Abmahnung auch bei langjährigen, auf Grund ihrer Schwerbehinderung besonders schützenswerten Arbeitnehmern zulässig.
(ArbG Frankfurt/M, v. 23.02.2005 - 10 Ca 9795/04 -)