Mit der KM Weighmatic von Tesmatic hat Wiegespezialist Kilomatic eine Gabelstaplerwaage im Programm, die über einige herausragende Details verfügt.
Mit einer Genauigkeit von plus/minus 0,2 % bis plus/minus 0,5 % der Tragkraft des Gabelstaplers ...
Mit neuer Identität in die Zukunft: Seit dem 1. Januar 2025 firmiert die Schulte-Henke GmbH offiziell unter stabau GmbH. Damit übernimmt das Unternehmen den Namen seiner bereits etablierten Marke für Anbaugeräte, stationäre Anlagen und ...
Clark Europe hat die Partnerschaft mit Mecano Valmar bekannt gegeben, dem neuen autorisierten Händler für Clark Flurförderzeuge in Rumänien. Die Zusammenarbeit von Clark und Mecano Valmar markiert den Angaben zufolge einen wichtigen Meilenstein ...
Mit der Softwarelösung „MATIC:move“ von Linde Material Handling (MH) können Unternehmen ihre Intralogistik ab sofort noch schneller und kostengünstiger automatisieren, denn Implementierung und Steuerung der FTS werden deutlich vereinfacht. Zum ...
BAOLI bringt einen neuen Hubwagen KBP 14-20 mit Li-Ion-Batterien auf den Markt, der den Materialtransport auf kurzen Distanzen einfach und effizient gestaltet. Mit einem kompakten Chassis und einer Tragfähigkeit von 1.400 bis 2.000 kg wurde das ...
Ein smarter Lagerhelfer, der unkompliziert zu handhaben ist und mit dem man auch bei beschränkten Platzverhältnissen schnell, sicher und effizient Waren bewegen kann – das wünschen sich viele Unternehmen für ihr Lager. Mit dem neuen ...
Die aktuelle Nachhaltigkeitsbewertung der weltweit anerkannten Ratingagentur EcoVadis stellt Fronius erneut ein gutes Zeugnis aus: Das oberösterreichische Familienunternehmen konnte sich zum zweiten Mal in Folge die Goldmedaille sichern.
Zuerst ...
Damit eine elektronisch übermittelte Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über das so genannte EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) versendet werden. In beiden Fällen ist die Zustimmung des Kunden zu der Art der Übermittlung der Rechnung erforderlich. Die meisten Onlinehändler beachten diese Voraussetzungen nicht und verschicken E-Rechnungen als 'gewöhnliche' E-Mail, so dass gewerbliche Kunden Probleme mit dem Vorsteuerabzug bekommen können. Darauf weist Sabine Heukrodt Bauer, Rechtsanwältin und Betreiberin des Mustershops www.legalershop.de, hin.
Die qualifizierte elektronische Signatur erfordert das Zertifikat eines Anbieters und wird mit einer Signatureinheit, also einem Lesegerät mit PIN-Karte, hergestellt. Eine einfache E-Mail-Rechnung oder eine Rechnung mit eingescannter Unterschrift erfüllen diese Anforderungen daher bereits technisch nicht. Wird die Rechnung im EDI-Verfahren versandt, fordert das Umsatzsteuergesetz zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung, sprich Sammelrechnung, die in Papierform oder in elektronischer Form übermittelt wird und zumindest dann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
Die meisten Händler verschicken ihre Rechnungen noch immer als normale E-Mail und berufen sich dabei auf das EDI Verfahren, obwohl sie mit ihren Kunden gar nicht den dafür erforderlichen Vertrag geschlossen haben oder tatsächlich eine 'Zwischenrechnung' wegen einer einmaligen Bestellung gar nicht vorliegt.