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Erstmalig wurde Toyota Material Handling Deutschland (TMHDE) mit der begehrten EcoVadis Platinmedaille ausgezeichnet. Mit diesem Rating gehört TMHDE zu den Top 1 % der weltweit über 100.000 bewerteten Unternehmen und bestätigt das hohe Engagement ...
Gute Nachrichten für Warentransporte sowie Be- und Entladeprozesse: Mit neuen, kompakten Doppelstockbeladern und einem Niederhubwagen will Linde Material Handling (MH) das Manövrieren unter engen Platzverhältnissen in Logistik, Handel und ...
Combilift ist bei den UK Materials Handling Association Awards in Birmingham in gleich zwei Kategorien ausgezeichnet worden: „Ergonomische Innovation des Jahres“ und „Hersteller-Produktinnovation des Jahres“. Mit den Prämierungen konnte sich der ...
Mit seiner neuesten E-Stapler-Reihe RCE 15-20 erweitert der Hamburger Intralogistikspezialist STILL seine Classic Line für Unternehmen mit gelegentlichen und moderaten innerbetrieblichen Transportaufgaben um besonders kompakte Elektrostapler. ...
Als Einmannbetrieb im Jahr 2005 gegründet, vertreibt Wardow, Onlinehändler für hochwertige Taschen und Accessoires im Premiumsegment, heute europaweit etwa 20.000 Artikel von über 140 verschiedenen Marken. Der 12sprachige Webshop verzeichnet ...
In der heutigen schnelllebigen Industrie ist die Effizienz von Prozessen entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Als Anbieter von Wiegetechnik für Flurförderzeuge aus der Region Hannover bietet Kilomatic mit seinen DREXEL Industriewaagen ...
stabau baut seine Marktpräsenz weiter aus und bietet ab sofort stationäre Handlingsgeräte an. Dank jahrzehntelanger Erfahrung in der Produktion von Anbaugeräten für Gabelstapler war es für das Unternehmen eigenen Angaben zufolge ein logischer ...
Bundesarbeitsgericht schafft klare Grundsätze für Arbeitnehmer
Mit drei klaren Grundsätzen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz definiert. Danach kommt eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten und gegebenenfalls eine Kündigung dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber durch dieses Verhalten geschädigt wird (Az: 2 AZR 581/04).
Das ist erstens der Fall, wenn der Mitarbeiter erhebliche Datenmengen auf den betrieblichen PC herunterlädt. Denn dadurch ist die Gefahr von Vireninfizierungen oder anderen Störungen des Betriebssystems groß. Wenn es sich dabei auch noch um illegale Downloads handelt, könnte dem Arbeitgeber, bei strafrechtlicher Rückverfolgung der Downloads eine Rufschädigung erwachsen.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen hat der Arbeitnehmer auch dann zu befürchten, wenn seinem Arbeitgeber durch das private Surfen im betrieblichen Internet zusätzliche Kosten entstehen. Schließlich liegt eine Verletzung des Arbeitsvertrages auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der privaten Internetnutzung seine Arbeitsleistung beeinträchtigt. Hier lautet der Grundsatz:
Die private Nutzung des Internets darf die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung nicht beeinträchtigen. Denn je mehr privat gesurft werde, so das BAG, desto größer sei die Pflichtverletzung. Der Arbeitnehmer dürfe nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber eine erhebliche private Nutzung des Internets tolerieren wird.
Weil die Nutzung des Internets in Betrieben immer strittig und auslegbar sein wird, raten Rechtsexperten den Arbeitgebern deshalb, die Internetnutzung ihrer Mitarbeiter im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung konkret zu regeln.