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„Bei einer Kurvenfahrt mit dem Gabelstapler geriet der Verletzte unter das umstürzende Gerät', so oder ähnlich lauten Schilderungen von Unfällen, bei denen der Fahrer meist sehr schwer, wenn nicht sogar tödlich verletzt wird. Es handelt sich dabei um die so genannten Kippunfälle von Gabelstaplern.
Ursachen solcher Unfälle sind unter anderem das zu schnelle Durchfahren von Kurven und/oder das Fahren mit angehobener Last beziehungsweise angehobenem Lastaufnahmemittel. Um die Schwere der Verletzungen bei solchen Unfällen herabzusetzen, müssen alle kippgefährdeten Gabelstapler mit einer Fahrerrückhalteeinrichtung ausgerüstet sein.
Solche Rückhalteeinrichtungen sorgen - sofern sie aktiviert werden - dafür, dass der Fahrer beim Kippen des Staplers innerhalb der Kontur des Gerätes gehalten wird und so nicht von Teilen des kippenden Staplers erfasst werden kann. Das Umkippen des Staplers können solche Systeme jedoch nicht verhindern, sie können lediglich die Unfallfolgen verringern. Ein besserer Ansatz als die Folgen eines Unfalles zu verringern ist es, den Unfall selbst zu verhindern. Dieser in der Sicherheitstechnik übliche Ansatz hält nun auch auf dem Gebiet der Kippunfälle von Gabelstaplern Einzug:
Einige Gabelstaplerhersteller bieten für ihre Geräte Systeme an, mit denen die Gefahr, dass ein Stapler aufgrund zu hoher Kurvengeschwindigkeit und/oder dem Fahren mit angehobener Last beziehungsweise angehobenem Lastaufnahmemittel kippt, minimiert wird. Bei solchen Systemen, häufig aktive Systeme genannt, werden üblicherweise der Lenkwinkel und dessen Änderung, das heißt die Lenkgeschwindigkeit, erfasst und die Fahrgeschwindigkeit von der Steuerungselektronik automatisch auf einen Wert reduziert, bei dem die Standsicherheit bei der Kurvenfahrt erhalten bleibt. Zusätzlich zur Erfassung des Lenkwinkels muss zur Vermeidung von Kippunfällen aufgrund der oben beschriebenen Ursachen auch die Fahrgeschwindigkeit des Staplers reduziert werden, wenn eine bestimmte Hubhöhe überschritten, das heißt mit angehobener Last gefahren wird. Die Geschwindigkeit des Staplers wird soweit reduziert, dass die Kippgefahr trotz angehobener Last beziehungsweise angehobenem Lastaufnahmemittel auch bei Kurvenfahrt minimiert ist. Die Erkennung der Hubhöhe erfolgt zum Beispiel über einen oder mehrere Sensoren am Hubgerüst.
Derzeit werden diese aktiven Systeme von verschiedenen Herstellern, insbesondere für elektromotorisch angetriebene Gabelstapler angeboten. Um die Entwicklung und die Verbreitung von aktiven Systemen zur Vermeidung von Kippunfällen bei Gabelstaplern zu fördern, ist vom Fachausschuss „Förder- und Lagertechnik' der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft und Flurförderzeugherstellern ein Forschungsprojekt geplant. Ziel dieses Forschungsprojektes ist die Entwicklung einer Testspezifikation in Form eines dynamischen Standsicherheitstests. Dies ist ein Test, bei dem ein Gabelstapler ein bestimmtes Fahrmanöver, zum Beispiel eine Kurvenfahrt, mit vorgegebener Fahrgeschwindigkeit, Hubhöhe und so weiter ausführen muss, ohne dabei zu kippen.
Diese Testspezifikation soll dann als Normentwurf eingereicht und in die europäische Norm über die Sicherheitsanforderungen an neu in Verkehr gebrachte Flurförderzeuge übernommen werden. Prüfen Sie bei der nächsten Beschaffung eines Gabelstaplers, ob ein „aktives System' nicht auch für Ihren Betrieb die richtige Lösung ist: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Lieferanten und sprechen Sie gegebenenfalls auch die Frage der Nachrüstung an.
Es ist zu beachten, dass ein aktives System zur Vermeidung von Kippunfällen aufgrund zu schneller Kurvenfahrt und/ oder Fahrt mit angehobener Last beziehungsweise angehobenem Lastaufnahmemittel nicht alle Kippunfälle verhindern kann. Weder der Betreiber, das heißt der Unternehmer, noch der Fahrer werden durch solche Systeme von ihren Pflichten im Umgang mit Gabelstaplern entbunden. Der Betreiber ist unter anderem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass nur ausgebildete und schriftlich beauftragte Fahrer die Gabelstapler bedienen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass die Umgebungsbedingungen, etwa die Verkehrswege in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Der Fahrer ist verpflichtet mit dem Gabelstapler möglichst so umzugehen, dass ein solches aktives System erst gar nicht eingreifen muss.
Quelle: Unfall-stop 03/2006, Mitteilungsblatt der GrolaBG