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Ein Stapler, der in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt wird, muss unbedingt den ATEX-Richtlinien entsprechen. Die Schweizer Stöcklin AG bietet entsprechende Geräte für den ExSchutz-Bereich an.
Flurförderzeuge werden in der (petro)chemischen und pharmazeutischen Industrie vielfach in Bereichen mit Gas- oder Staubexplosionsgefahr eingesetzt, zum Beispiel bei der Herstellung und Lagerung von Lacken, Lösungsmitteln, Kosmetika, Munition und Sprengstoffen, Farb- und Geschmacksstoffen oder beim Abfüllen von Behältern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen. Eine explosionsfähige Atmosphäre kann sowohl ständig als auch kurzfristig auftreten. Sie kann sich durch zündfähige Funken oder unzulässige Temperatur zum Beispiel von Motoren, Gabelzinken oder elektrischen Betriebsmitteln entzünden. Elektrisch angetriebene Fahrzeuge können somit eine Zündung verursachen durch eine zu hohe Oberflächentemperatur der Motoren und Bremsen, durch Funken aufgrund statischer Rufladung, Kriechströme, mechanische Funken von Gabelzinken oder Bremsen sowie durch Lichtbogen- und Funkenbildung an elektrischen Komponenten. Die Folgen dieser Vielfalt an Möglichkeiten gilt es, permanent und konsequent zu verhindern.
ATEX - die Bezeichnung wurde vom französischen Ausdruck ATmosphère Explosibles abgeleitet - schreibt zwei europäische Richtlinien vor, welche seit dem 1. Juli 2003 ihre Gültigkeit haben:
ATEX 1999/92/EG trifft auf Unternehmen zu, die zündfähiges Material verwenden oder herstellen;
ATEX 94/9/EG trifft auf Unternehmen zu, die Geräte zur Verwendung in gefährdeten Bereichen liefern.
Es wird also klar zwischen den Anforderungen an den Staplernutzer und denjenigen an den Lieferanten unterschieden
Der Nutzer hat Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können, einzuhalten. Hierzu werden verschiedene Zonen definiert:
Zone 0:
Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre als Mischung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft ständig, langzeitig oder häufig vorhanden ist. Hier handelt es sich um einen Bereich, in dem keine Flurförderzeuge im Einsatz sind.
Zone 1:
Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass explosionsfähige Atmosphäre als Mischung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft bei Normalbetrieb gelegentlich auftritt.
Zone 2:
Bereich, im dem bei Normalbetrieb nicht mit einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen ist, wenn sie jedoch trotzdem auftritt, dann nur kurzzeitig.
Diese Zonen treffen auf Bereiche zu, die durch Explosionen von Gasen, Nebeln oder Dämpfen gefährdet sind. Bereiche, die durch Explosionen von Staub gefährdet sind, sind mit gleicher Definition als Zone 20, 21 und 22 katalogisiert. Für jeden Bereich legt die Richtlinie verschiedene Maßnahmen wie Beschilderungen, Verhaltensregeln, Dokumentationen und Beschränkung auf den Einsatz vorschriftsgemäßer Geräte fest.
Der Lieferant kategorisiert seine Geräte in drei Gruppen, die der jeweiligen Stufe des verwendeten Schutzes entsprechen:
Kategorie 1:
Sehr hohe Schutzanforderung (Zone 0).
Kategorie 2:
Hohe Schutzanforderung (Zone 1).
Kategorie 3:
Normale Schutzanforderung (Zone 2).
Der Nummer der Kategorie folgt ein G (Gas, Dampf/Nebel), wenn das Gerät zur Verwendung in Zone 0, 1 oder 2 vorgesehen ist, und ein D ('Dust' - Staub), wenn es in den Zonen 20, 21 oder 22 verwendet werden soll.
Hauptzweck der Richtlinie und der klaren Einteilung und Nummerierung ist die Erleichterung des freien Verkehrs von Gütern innerhalb der EU.
Bei einem Ex-Stapler wird jegliche Art von Funken durch statische Elektrizität und der Mechanik verhindert. Die elektronischen Teile werden hierzu in einem Gehäuse luftdicht eingeschlossen (Zone 2) oder so gekapselt, dass keine Funken austreten können (Zone 1). Sämtliche Schalter sind ebenfalls isoliert. Mechanische Teile, die Funken auslösen können, werden in Edelstahl gefertigt. Ein gutes Beispiel liefert uns hier die Gabel, die beim Einfahren in eine Palette mit einem Nagel in Kontakt kommen kann. Motoren und Bremsen werden so verpackt, dass die Oberflächentempera tur die Richtlinien einhält.
Stöcklin liefert Geräte für die ATEX-Zonen 1 und 2 (G, auf Anfrage auch D). Wie für sämtliche Spezialgeräte des Schweizer Herstellers steht auch für den Ex-Schutz-Bereich eine breite Palette von Standardgeräten als Basis zur Verfügung. Dank des flexiblen Baukastensystems können die Geräte in kurzer Zeit wunschgemäß ausgerüstet und geliefert werden. Der Schweizer Lieferant verfügt über die notwendigen internationalen Zertifikate und liefert selbstverständlich die entsprechende Baumusterprüfbescheinigung des Gerätes mit.
Bild 3: Quersitzgerät EFV 300 in der Ausführung ATEX II 3G / IIC T4 (Zone 2) mit Vorschubgabel in Edelstahl und Seitenschubgerät
Quelle: dhf
www.dhf-magazine.de