Werbung
Erstmalig wurde Toyota Material Handling Deutschland (TMHDE) mit der begehrten EcoVadis Platinmedaille ausgezeichnet. Mit diesem Rating gehört TMHDE zu den Top 1 % der weltweit über 100.000 bewerteten Unternehmen und bestätigt das hohe Engagement ...
Gute Nachrichten für Warentransporte sowie Be- und Entladeprozesse: Mit neuen, kompakten Doppelstockbeladern und einem Niederhubwagen will Linde Material Handling (MH) das Manövrieren unter engen Platzverhältnissen in Logistik, Handel und ...
Combilift ist bei den UK Materials Handling Association Awards in Birmingham in gleich zwei Kategorien ausgezeichnet worden: „Ergonomische Innovation des Jahres“ und „Hersteller-Produktinnovation des Jahres“. Mit den Prämierungen konnte sich der ...
Mit seiner neuesten E-Stapler-Reihe RCE 15-20 erweitert der Hamburger Intralogistikspezialist STILL seine Classic Line für Unternehmen mit gelegentlichen und moderaten innerbetrieblichen Transportaufgaben um besonders kompakte Elektrostapler. ...
Als Einmannbetrieb im Jahr 2005 gegründet, vertreibt Wardow, Onlinehändler für hochwertige Taschen und Accessoires im Premiumsegment, heute europaweit etwa 20.000 Artikel von über 140 verschiedenen Marken. Der 12sprachige Webshop verzeichnet ...
In der heutigen schnelllebigen Industrie ist die Effizienz von Prozessen entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Als Anbieter von Wiegetechnik für Flurförderzeuge aus der Region Hannover bietet Kilomatic mit seinen DREXEL Industriewaagen ...
stabau baut seine Marktpräsenz weiter aus und bietet ab sofort stationäre Handlingsgeräte an. Dank jahrzehntelanger Erfahrung in der Produktion von Anbaugeräten für Gabelstapler war es für das Unternehmen eigenen Angaben zufolge ein logischer ...
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1.1. flurfoerderzeuge.de erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals schriftlich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere 'Allgemeine Teilnahmebedingungen' gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführen.
1.2. Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen und sonstige Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
2.1. Verträge über die Nutzung von Dienstleistungen von flurfoerderzeuge.de kommen mit Abschicken des Online-Auftrages durch den Teilnehmer und der Auftragsbestätigung durch flurfoerderzeuge.de zustande. Sie werden jeweils, wenn nichts anderes vereinbart ist, für mindestens ein Jahr Nutzungsperiode abgeschlossen.
2.2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich zunächst nach dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung und darüber hinaus nach unseren 'Allgemeinen Teilnahmebedingungen'.
2.3. flurfoerderzeuge.de kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
§ 3 Leistungsumfang und Preise
3.1. flurfoerderzeuge.de bietet auf ihrer Website eine Plattform für Anbieter, ihr Unternehmen sowie ihre Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren, sofern sie im Marktsegment Flurförderzeúge tätig sind. Branchenfremde Unternehmen sind nicht zugelassen.
3.2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der im Auftragsformular beschriebenen Leistung.
3.3. Für alle Verträge gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
3.4. flurfoerderzeuge.de behält sich Änderungen ihrer Preise vor. Preisänderungen werden mit einer Frist von 6 Wochen angekündigt. Preisänderungen die sich auf eine Nutzungsperiode beziehen, treten erst mit Beginn der nächsten Nutzungsperiode in Kraft. Ist der Teilnehmer nicht mit einer Änderung einverstanden, steht ihm das Recht der außerordentlichen Vertragskündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu.
§ 4 Pflichten des Teilnehmers
4.1. Der Teilnehmer ist für den Inhalt der über den Server des Providers verbreiteten Angebote verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.
4.2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, nur Einträge zu veröffentlichen, die seinen Geschäftsbetrieb betreffen.
4.3. Der Teilnehmer hat auf Verlangen von flurfoerderzeuge.de Nachweis darüber zu erbringen, dass er im Marktsegment Flurförderzeuge tätig ist. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördliche Auflagen sicherzustellen sowie den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen und diese zu befolgen.
4.4. Sollten flurfoerderzeuge.de Verstöße bekannt werden, behält sich flurfoederfahrzeuge.de das Recht vor, das betreffende Angebot umgehend zu sperren.
4.5. Der Teilnehmer hat flurfoerderzeuge.de unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen. Hierzu gehören sowohl die Adress- und Telefonverbindung- als auch firmenbezogene Angaben.
4.6. Der Teilnehmer hat die ihm übermittelten Daten ( z.B. Passwort ) geheim zu halten und ist bei Verdacht des Missbrauchs durch unbefugte Dritte verpflichtet, flurfoerderzeuge.de in Kenntnis zu setzen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1. flurfoerderzeuge.de stellt dem Teilnehmer die in der Bestellung vereinbarten Leistungen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer im voraus in Rechnung.
5.2. Die Zahlung des Rechnunsbetrages ist sofort mit Zugang der Rechnung fällig.
5.3. Sofern der Teilnehmer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungbetrag spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
5.4. Die Kosten für nicht eingelöste Schecks und Kontorückvergütungen sowie entstehende Kosten für eingeleitete Mahnverfahren trägt der Teilnehmer.
§ 6 Zahlungsverzug
6.1. Bei Zahlungsverzug des Nutzers ist flurfoerderzeuge.de berechtigt, den Anschluss, das Hosting bzw. die Wartung zu sperren oder einzustellen.
6.2. Der Teilnehmer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die fälligen Entgelte zu zahlen.
6.3. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug oder werden Lastschriften nicht eingelöst, erfolgen Scheck -oder Wechselproteste, wird die Gesamtforderung fällig und ist für die Dauer des Verzuges mit mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. flurfoerderzeuge.de ist berechtigt, vom Teilnehmer angemessene Sicherheiten zu verlangen.
6.4. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Teilnehmer zur Aufrechung oder Zurückbehaltung.
§ 7 Haftungsbeschränkung
7.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sowohl gegenüber flurfoerderzeuge.de wie auch im Verhältnis zu dessen Erfüllungs- und Verrichtigungsgehilfen ausgeschlossen.
7.2. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
7.3. Sofern flurforderfahrzeuge.de schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, im übrigen ist sie gem. Ziff. 7.1. ausgeschlossen. Der Zugang zu den Anschlüssen von flurfoerderzeuge.de wird nicht garantiert. Auch eine bestimmte Bandbreite und Durchsatz der Datenübertragung kann nicht garantiert werden. flurfoerderzeuge.de ist aber bemüht, die Anzahl der Zugänge und die Bandbreite der Verbindung an die Gegebenheiten anzupassen.
7.4. flurfoerderzeuge.de haftet nicht für die über seine Verbindung übermittelten Inhalte, und zwar weder für ihre Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder flurfoerderzeuge.de rechtswidrig handelt, indem er die Inhalte übermittelt. (Streik oder höhere Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können-).
7.5. flurfoerderzeuge.de haftet nicht für Schäden, die infolge von Umständen eingetreten, die flurfoerderfahrzeuge.de nicht zu vertreten hat (Streik oder höhere Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können-).
7.6. flurfoerderzeuge.de haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden, sei es, dass diese beim Teilnehmer oder Dritten entstehen.
§ 8 Kündigung
8.1. Verträge sind beiderseits frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode von einem Jahr kündbar. Die Kündigung muss flurfoerderzeuge.de mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode schriftlich zugehen. Das recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.2. Bei der Vertragskündigung durch den Teilnehmer hat flurfoerderzeuge.de das ausdrückliche Recht, alle vom Teilnehmer auf den Server von flurfoerderzeuge.de übertragene und gespeicherte Daten vorbehaltlos zu löschen.
8.3. Sofern keine Kündigung bis mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, zu den dann jeweils gültigen Preislisten.
8.4. Aktive Störungen oder Gefährdungen des Servers durch Handlungen des Teilnehmers führen zur sofortigen fristlosen Kündigung. In diesem Fall behält sich flurfoerderzeuge.de das Recht vor, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Teilnehmer geltend zu machen.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht
9.1. Erfüllungsort für Lieferung, Dienstleistung und Zahlung ist der Sitz von flurfoederzeuge.de.
9.2. Sofern der Teilnehmer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von flurfoerderzeuge.de ausschließlich Gerichtsstand. Flurfoerderfahrzeuge.de ist jedoch auch berechtigt, den Teilnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9.3 Auf alle Vertragsbeziehungen, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden .
Stand 12/2006