Mit der KM Weighmatic von Tesmatic hat Wiegespezialist Kilomatic eine Gabelstaplerwaage im Programm, die über einige herausragende Details verfügt.
Mit einer Genauigkeit von plus/minus 0,2 % bis plus/minus 0,5 % der Tragkraft des Gabelstaplers ...
Mit neuer Identität in die Zukunft: Seit dem 1. Januar 2025 firmiert die Schulte-Henke GmbH offiziell unter stabau GmbH. Damit übernimmt das Unternehmen den Namen seiner bereits etablierten Marke für Anbaugeräte, stationäre Anlagen und ...
Clark Europe hat die Partnerschaft mit Mecano Valmar bekannt gegeben, dem neuen autorisierten Händler für Clark Flurförderzeuge in Rumänien. Die Zusammenarbeit von Clark und Mecano Valmar markiert den Angaben zufolge einen wichtigen Meilenstein ...
Mit der Softwarelösung „MATIC:move“ von Linde Material Handling (MH) können Unternehmen ihre Intralogistik ab sofort noch schneller und kostengünstiger automatisieren, denn Implementierung und Steuerung der FTS werden deutlich vereinfacht. Zum ...
BAOLI bringt einen neuen Hubwagen KBP 14-20 mit Li-Ion-Batterien auf den Markt, der den Materialtransport auf kurzen Distanzen einfach und effizient gestaltet. Mit einem kompakten Chassis und einer Tragfähigkeit von 1.400 bis 2.000 kg wurde das ...
Ein smarter Lagerhelfer, der unkompliziert zu handhaben ist und mit dem man auch bei beschränkten Platzverhältnissen schnell, sicher und effizient Waren bewegen kann – das wünschen sich viele Unternehmen für ihr Lager. Mit dem neuen ...
Die aktuelle Nachhaltigkeitsbewertung der weltweit anerkannten Ratingagentur EcoVadis stellt Fronius erneut ein gutes Zeugnis aus: Das oberösterreichische Familienunternehmen konnte sich zum zweiten Mal in Folge die Goldmedaille sichern.
Zuerst ...
Neben einer Vielzahl von Änderungen, die mit der Unternehmenssteuerreform 2008 umgesetzt werden sollen, sind insbesondere folgende Neuregelungen bei der Anschaffung von Flurförderzeugen von Interesse:
- Wegfall der degressiven Abschreibung:
Alle Investitionsgüter mit einem Anschaffungswert von über € 1.000,00, die ab dem 1. Januar 2008 angeschafft werden, müssen – über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt – linear abgeschrieben werden. Die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung entfällt.
Investitionsgüter, die vor dem 1. Januar 2008 angeschafft und im Jahr 2007 degressiv abgeschrieben wurden, können auch in den Folgejahren noch degressiv abgeschrieben werden.
- Hinzurechnung der Leasingraten bei der Gewerbesteuer:
Bislang bildeten vom Leasingnehmer gezahlte Leasingraten betrieblichen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung und waren in voller Höhe als Betriebsausgabe bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer abzugsfähig. Lediglich Dauerschuldzinsen mussten bisher zu 50 % dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden.
Ab 1. Januar 2008 erhöht sich beim Mobilien-Leasing der Gewerbeertrag und damit die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer um 5 % der vom Leasingnehmer gezahlten Leasingraten.
- Neuregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter:
Bislang bestand bei Wirtschaftsgütern mit einem Anschaffungswert bis € 410,00 eine Wahlfreiheit: Sofortabschreibung oder Aktivierung im Anlagevermögen und Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Diese Wahlfreiheit entfällt ab 1. Januar 2008.
Ab 1. Januar 2008 besteht für alle Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von bis zu € 150,00 eine Verpflichtung zum Sofortabzug in voller Höhe.
Für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert zwischen € 150,00 und € 1.000,00 besteht außerdem die Verpflichtung, alle Zugänge eines Jahres in einem Pool zu sammeln und den Wert dieses Pools über fünf Jahre, - dem Jahr der Anschaffung und den vier darauf folgenden Jahren - linear abzuschreiben. Die Verpflichtung zur Abschreibung des gesamten Pools über fünf Jahre in voller Höhe besteht auch dann, wenn einzelne Gegenstände des Pools bereits während der Fünf-Jahres-Frist aus dem Pool herausgehen (z. B. durch Verkauf, Diebstahl, Verschrottung etc.). Sie müssen dann mit Ihren Steuerberatern bzw. Wirtschaftsprüfern klären, ob aus dem Pool abgegangene Wirtschaftsgüter noch in der Handelsbilanz ausgewiesen werden dürfen. Es könnte zu einem unterschiedlichen Ausweis des Anlagevermögens in Steuer- und Handelsbilanz kommen.
Welche der Neuregelungen der Unternehmenssteuerreform für Sie zutreffen und welche Auswirkungen diese auf Ihr Unternehmen haben, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftprüfer rechtzeitig besprechen und die Vorgehensweise für den Jahresabschluss und das kommende Jahr festlegen.