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Man stelle sich einmal vor, ein Autohändler gibt eine 5-Jahresgarantie mit unbegrenzter Kilometerleistung auf ein Fahrzeug. Kunde A fährt pro Jahr 20.000 km und hat nach 5 Jahren 100.000 km ohne Motorschaden erreicht. Kunde B fährt pro Jahr 50.000 km und hat nach 4 Jahren oder 200.000 km Motorprobleme und bekommt gemäß den Garantiezusagen Ersatz. Das ist natürlich fiktiv, denn jede Jahresgarantie eines Fahrzeugs wird sinnvollerweise mit einer maximalen Kilometerleistung begrenzt.
Bei Garantiezusagen von Antriebsbatterien in Flurförderzeugen ist das oftmals anders. Hier werden Jahresgarantien gewährt, die die Belastung der Batterien nicht immer berücksichtigen. Da ist es noch lobenswert, dass man in Deutschland versucht, die Einsatzbedingungen zu bestimmen und die Garantiezusagen entsprechend anzupassen. Garantiezeiten bis zu 5 Jahren waren und sind nicht ungewöhnlich; waren auch nie kritisch im Hinblick auf hohe Reklamationen. Die Batterien waren sehr robust, die Anwendungsbedingungen eher moderat und die Fahrzeugantriebe stellten keine besonderen Anforderungen an die Batterie eines Staplers, so dass eine Einsatzdauer von 5 Jahren leicht zu erreichen war.
Aber das hat sich in den letzten Jahren geändert. Die Batterien wurden noch leistungsfähiger gemacht, ohne allerdings mehr aktives Material einzusetzen. Das hat zur Folge, dass die Batterie jetzt zwar mehr Kapazität hat, aber auch sensibler geworden ist für Fehlbehandlungen seitens der Betreiber. Mit der Umstellung der Gleichstromantriebe in Wechselstromantriebe haben die Staplerhersteller eine deutliche Verbesserung der Leistung und Fahreigenschaften ihrer Geräte erzielt. Die Fahrzeuge sind dadurch schneller beim Beschleunigen und Bremsen, die Batterie jedoch wird damit mechanisch belastet. Deutlich höhere Spitzenströme wirken auf die Batterie, wodurch die verfügbare Kapazität reduziert wird.
Zu einer Mehrbelastung zählen ebenfalls die Rückströme beim Senken der Lasten und beim Bremsen. Und nicht zuletzt ist der Einsatz von Flurförderzeugen und damit auch der Batterie deutlich härter geworden. All dies sind Bedingungen, die die Einsatzdauer der Batterie reduzieren können, so dass die Pauschalaussage, „die Antriebsbatterie hält 5 Jahre“ keine Gültigkeit mehr hat. Vielmehr sollten bei einer Garantiezusage diese Faktoren unbedingt berücksichtigt werden.
Idealerweise ist die gesamte Energiemenge der Batterie das „Garantiekriterium“. Und das auf Basis des ZVEI-Papiers „Merkblatt – Lebensdauer-Betrachtungen bei Antriebsbatterien“; also unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen.
Jede Antriebsbatterie hat einen Gesamtenergieinhalt der sich aus der Kapazität (C5), der mittleren Entladespannung und den Lebensdauerzyklen errechnet.
Beispiel: 24V 300 Ah (C5); 1200 Zyklen (0,8 für 80% Entladung, 0,9 für 90% Kapazität) 23V x 300 Ah x 1200 Zyklen x 0,8 x 0,9 = ca. 6.000 kWh.
Die gesamte nutzbare Energie dieser Batterie beträgt also etwa 6.000 kWh. Zu berücksichtigen sind Einflüsse wie Temperatur, Entladetiefe und Belastung der Batterie, die zu einer Reduzierung der Energiemenge führen.
Der Benzinverbrauch eines Autos in l/km ist ebenfalls an Fahrbedingungen wie die Geschwindigkeit gebunden. Die Erkenntnis, dass aggressive Fahrweise zu höherem Verbrauch führt, ist allgemein bekannt und wird auch akzeptiert.
Die gleiche Akzeptanz, dass extremere Einsatzbedingungen die gesamte Energiemenge einer Batterie reduzieren, muss sich auch im Bereich elektrisch betriebener Fahrzeuge verstärkt durchsetzen. Hierzu müssen natürlich zuverlässige Messinstrumente zur Verfügung stehen, die den Energieverbrauch unter Berücksichtigung der Einsatzbedingung ermitteln und entsprechend bilanzieren. Mittlerweile sind zuverlässige und kostengünstige Energiemesser verfügbar.
Somit kann dem Anwender dann eine „Energiemenge“ garantiert werden. Wie er diese nutzt oder besser „verbraucht“, hängt von seinen Einsatzbedingungen ab. In einem normalen Ein-SchichtBetrieb ergibt sich natürlich eine längere Lebensdauer als im härteren Zwei-Schicht-Betrieb.
Bilder/Grafiken: Exide
www.exide.com
Grafik Einsatzdauer 2,5 Jahre bei Energieentnahme von 90 %: