Mit der KM Weighmatic von Tesmatic hat Wiegespezialist Kilomatic eine Gabelstaplerwaage im Programm, die über einige herausragende Details verfügt.
Mit einer Genauigkeit von plus/minus 0,2 % bis plus/minus 0,5 % der Tragkraft des Gabelstaplers ...
Mit neuer Identität in die Zukunft: Seit dem 1. Januar 2025 firmiert die Schulte-Henke GmbH offiziell unter stabau GmbH. Damit übernimmt das Unternehmen den Namen seiner bereits etablierten Marke für Anbaugeräte, stationäre Anlagen und ...
Clark Europe hat die Partnerschaft mit Mecano Valmar bekannt gegeben, dem neuen autorisierten Händler für Clark Flurförderzeuge in Rumänien. Die Zusammenarbeit von Clark und Mecano Valmar markiert den Angaben zufolge einen wichtigen Meilenstein ...
Mit der Softwarelösung „MATIC:move“ von Linde Material Handling (MH) können Unternehmen ihre Intralogistik ab sofort noch schneller und kostengünstiger automatisieren, denn Implementierung und Steuerung der FTS werden deutlich vereinfacht. Zum ...
BAOLI bringt einen neuen Hubwagen KBP 14-20 mit Li-Ion-Batterien auf den Markt, der den Materialtransport auf kurzen Distanzen einfach und effizient gestaltet. Mit einem kompakten Chassis und einer Tragfähigkeit von 1.400 bis 2.000 kg wurde das ...
Ein smarter Lagerhelfer, der unkompliziert zu handhaben ist und mit dem man auch bei beschränkten Platzverhältnissen schnell, sicher und effizient Waren bewegen kann – das wünschen sich viele Unternehmen für ihr Lager. Mit dem neuen ...
Die aktuelle Nachhaltigkeitsbewertung der weltweit anerkannten Ratingagentur EcoVadis stellt Fronius erneut ein gutes Zeugnis aus: Das oberösterreichische Familienunternehmen konnte sich zum zweiten Mal in Folge die Goldmedaille sichern.
Zuerst ...
Gute Nachricht aus Berlin: Die Überarbeitung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Internet- bzw. Fernabsatzgeschäften bringt ein großes Maß an Rechtssicherheit für Internethändler. Sie können für die so genannte Widerrufsbelehrung künftig wieder bedenkenlos die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mustertexte verwenden und erfüllen damit sämtliche Informationspflichten. Dazu zählt, dass die Muster aus der BGB-Informationspflichtenverordnung den Rang eines formellen Gesetzes erhalten und damit nicht mehr von den Gerichten für unwirksam erklärt werden können.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen hatten in der Vergangenheit zu zahlreichen Abmahnungen geführt. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass Geschäfte künftig gleich behandelt werden, egal ob sie über „normale” Internetshops, eBay oder andere Auktionsplattformen erfolgen. Bislang gelten unterschiedliche Regeln bei den Widerrufsfristen wie beim Wertersatz für zurückgeschickte Waren.