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Erstmalig wurde Toyota Material Handling Deutschland (TMHDE) mit der begehrten EcoVadis Platinmedaille ausgezeichnet. Mit diesem Rating gehört TMHDE zu den Top 1 % der weltweit über 100.000 bewerteten Unternehmen und bestätigt das hohe Engagement ...
Gute Nachrichten für Warentransporte sowie Be- und Entladeprozesse: Mit neuen, kompakten Doppelstockbeladern und einem Niederhubwagen will Linde Material Handling (MH) das Manövrieren unter engen Platzverhältnissen in Logistik, Handel und ...
Combilift ist bei den UK Materials Handling Association Awards in Birmingham in gleich zwei Kategorien ausgezeichnet worden: „Ergonomische Innovation des Jahres“ und „Hersteller-Produktinnovation des Jahres“. Mit den Prämierungen konnte sich der ...
Mit seiner neuesten E-Stapler-Reihe RCE 15-20 erweitert der Hamburger Intralogistikspezialist STILL seine Classic Line für Unternehmen mit gelegentlichen und moderaten innerbetrieblichen Transportaufgaben um besonders kompakte Elektrostapler. ...
Als Einmannbetrieb im Jahr 2005 gegründet, vertreibt Wardow, Onlinehändler für hochwertige Taschen und Accessoires im Premiumsegment, heute europaweit etwa 20.000 Artikel von über 140 verschiedenen Marken. Der 12sprachige Webshop verzeichnet ...
In der heutigen schnelllebigen Industrie ist die Effizienz von Prozessen entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Als Anbieter von Wiegetechnik für Flurförderzeuge aus der Region Hannover bietet Kilomatic mit seinen DREXEL Industriewaagen ...
stabau baut seine Marktpräsenz weiter aus und bietet ab sofort stationäre Handlingsgeräte an. Dank jahrzehntelanger Erfahrung in der Produktion von Anbaugeräten für Gabelstapler war es für das Unternehmen eigenen Angaben zufolge ein logischer ...
Gute Nachricht aus Berlin: Die Überarbeitung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Internet- bzw. Fernabsatzgeschäften bringt ein großes Maß an Rechtssicherheit für Internethändler. Sie können für die so genannte Widerrufsbelehrung künftig wieder bedenkenlos die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mustertexte verwenden und erfüllen damit sämtliche Informationspflichten. Dazu zählt, dass die Muster aus der BGB-Informationspflichtenverordnung den Rang eines formellen Gesetzes erhalten und damit nicht mehr von den Gerichten für unwirksam erklärt werden können.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen hatten in der Vergangenheit zu zahlreichen Abmahnungen geführt. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass Geschäfte künftig gleich behandelt werden, egal ob sie über „normale” Internetshops, eBay oder andere Auktionsplattformen erfolgen. Bislang gelten unterschiedliche Regeln bei den Widerrufsfristen wie beim Wertersatz für zurückgeschickte Waren.