Mit der KM Weighmatic von Tesmatic hat Wiegespezialist Kilomatic eine Gabelstaplerwaage im Programm, die über einige herausragende Details verfügt.
Mit einer Genauigkeit von plus/minus 0,2 % bis plus/minus 0,5 % der Tragkraft des Gabelstaplers ...
Mit neuer Identität in die Zukunft: Seit dem 1. Januar 2025 firmiert die Schulte-Henke GmbH offiziell unter stabau GmbH. Damit übernimmt das Unternehmen den Namen seiner bereits etablierten Marke für Anbaugeräte, stationäre Anlagen und ...
Clark Europe hat die Partnerschaft mit Mecano Valmar bekannt gegeben, dem neuen autorisierten Händler für Clark Flurförderzeuge in Rumänien. Die Zusammenarbeit von Clark und Mecano Valmar markiert den Angaben zufolge einen wichtigen Meilenstein ...
Mit der Softwarelösung „MATIC:move“ von Linde Material Handling (MH) können Unternehmen ihre Intralogistik ab sofort noch schneller und kostengünstiger automatisieren, denn Implementierung und Steuerung der FTS werden deutlich vereinfacht. Zum ...
BAOLI bringt einen neuen Hubwagen KBP 14-20 mit Li-Ion-Batterien auf den Markt, der den Materialtransport auf kurzen Distanzen einfach und effizient gestaltet. Mit einem kompakten Chassis und einer Tragfähigkeit von 1.400 bis 2.000 kg wurde das ...
Ein smarter Lagerhelfer, der unkompliziert zu handhaben ist und mit dem man auch bei beschränkten Platzverhältnissen schnell, sicher und effizient Waren bewegen kann – das wünschen sich viele Unternehmen für ihr Lager. Mit dem neuen ...
Die aktuelle Nachhaltigkeitsbewertung der weltweit anerkannten Ratingagentur EcoVadis stellt Fronius erneut ein gutes Zeugnis aus: Das oberösterreichische Familienunternehmen konnte sich zum zweiten Mal in Folge die Goldmedaille sichern.
Zuerst ...
Mehr als die Hälfte der rund 25 Millionen deutschen Breitband-Internetzugänge werden mit einem Drahtlos-Netzwerk (WLAN) betrieben, schätzt der Hightech-Verband BITKOM. Ein Funknetz im Haus ist praktisch: „Mehrere Nutzer kommen ohne Kabelsalat bequem und preiswert ins Web – jeder übernimmt einen Teil der Kosten“, so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Allerdings sollten die Anschluss-Inhaber ihr Funknetz vor Missbrauch schützen.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind Inhaber ungesicherter WLAN-Netze für illegale Downloads Anderer zwar nicht schadenersatzpflichtig, können aber abgemahnt und auf Unterlassung verklagt werden.
Eine Verschlüsselung des WLAN sei auch wichtig für die Sicherheit persönlicher Daten. „Haustür und Auto schließt jeder ab. Internet-Nutzer sollten auch ihre privaten Kommunikationswege schützen“, so Rohleder.
Nachfolgend ein paar Tipps, wie sich Inhaber von WLAN-Anschlüssen vor unbefugter und illegaler Nutzung schützen können.
1. Zugang verschlüsseln
Ist das WLAN nicht verschlüsselt, können sich Unbekannte ins Funknetz einklinken und zum Beispiel Raubkopien aus dem Web laden. Auch E-Mails und persönliche Daten auf dem PC sind dann nicht mehr sicher. Deshalb sollten Anschluss-Inhaber die drahtlose Datenübertragung verschlüsseln. Dafür sollten die aktuellen Standards WPA und WPA2 eingesetzt werden. Der ältere WEP-Standard gilt inzwischen als unsicher und sollte nicht mehr verwendet werden. Als Kennwort eignet sich eine willkürliche Kombination aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen – keine Eigennamen oder Begriffe aus dem Wörterbuch.
2. Kreis der Nutzer beschränken
Ist der Zugang einmal verschlüsselt, brauchen alle Nutzer des WLAN-Anschlusses den richtigen Code. Der Anschluss-Inhaber sollte ihn nur Personen geben, denen er vertraut. Wer ein WLAN sein eigen nennt, sollte alle Mit-Surfer verpflichten, den Zugang nur für legale Zwecke nutzen – wenn es sein muss, schriftlich. Eine weiterer Sicherheits-Tipp: den WLAN-Code regelmäßig wechseln. Das bietet sich vor allem bei Funknetzen an, auf die ein wechselnder Kreis von Nutzern zugreift.
3. Abmahnungen gründlich prüfen
Wenn Musik- und Filmanbieter den Tausch von Raubkopien feststellen, schicken sie oft eine Abmahnung an beteiligte Internet-Nutzer. Deren Adressen bekommen sie von den Providern, die sich an der Aufklärung von Straftaten beteiligen müssen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren – sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen (Einstweilige Verfügung). Dann wird die Auseinandersetzung teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte möglichst einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein. Inhalt des Schreibens ist meist auch eine Unterlassungserklärung. Wenn der Anschluss-Inhaber sie unterschreibt, muss er künftig unerlaubte Datei-Transfers verhindern, indem er etwa beanstandete Tauschbörsen mit einem Firewall-Programm sperrt – sonst droht ein Strafgeld.
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