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Mehr als die Hälfte der rund 25 Millionen deutschen Breitband-Internetzugänge werden mit einem Drahtlos-Netzwerk (WLAN) betrieben, schätzt der Hightech-Verband BITKOM. Ein Funknetz im Haus ist praktisch: „Mehrere Nutzer kommen ohne Kabelsalat bequem und preiswert ins Web – jeder übernimmt einen Teil der Kosten“, so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Allerdings sollten die Anschluss-Inhaber ihr Funknetz vor Missbrauch schützen.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind Inhaber ungesicherter WLAN-Netze für illegale Downloads Anderer zwar nicht schadenersatzpflichtig, können aber abgemahnt und auf Unterlassung verklagt werden.
Eine Verschlüsselung des WLAN sei auch wichtig für die Sicherheit persönlicher Daten. „Haustür und Auto schließt jeder ab. Internet-Nutzer sollten auch ihre privaten Kommunikationswege schützen“, so Rohleder.
Nachfolgend ein paar Tipps, wie sich Inhaber von WLAN-Anschlüssen vor unbefugter und illegaler Nutzung schützen können.
1. Zugang verschlüsseln
Ist das WLAN nicht verschlüsselt, können sich Unbekannte ins Funknetz einklinken und zum Beispiel Raubkopien aus dem Web laden. Auch E-Mails und persönliche Daten auf dem PC sind dann nicht mehr sicher. Deshalb sollten Anschluss-Inhaber die drahtlose Datenübertragung verschlüsseln. Dafür sollten die aktuellen Standards WPA und WPA2 eingesetzt werden. Der ältere WEP-Standard gilt inzwischen als unsicher und sollte nicht mehr verwendet werden. Als Kennwort eignet sich eine willkürliche Kombination aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen – keine Eigennamen oder Begriffe aus dem Wörterbuch.
2. Kreis der Nutzer beschränken
Ist der Zugang einmal verschlüsselt, brauchen alle Nutzer des WLAN-Anschlusses den richtigen Code. Der Anschluss-Inhaber sollte ihn nur Personen geben, denen er vertraut. Wer ein WLAN sein eigen nennt, sollte alle Mit-Surfer verpflichten, den Zugang nur für legale Zwecke nutzen – wenn es sein muss, schriftlich. Eine weiterer Sicherheits-Tipp: den WLAN-Code regelmäßig wechseln. Das bietet sich vor allem bei Funknetzen an, auf die ein wechselnder Kreis von Nutzern zugreift.
3. Abmahnungen gründlich prüfen
Wenn Musik- und Filmanbieter den Tausch von Raubkopien feststellen, schicken sie oft eine Abmahnung an beteiligte Internet-Nutzer. Deren Adressen bekommen sie von den Providern, die sich an der Aufklärung von Straftaten beteiligen müssen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren – sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen (Einstweilige Verfügung). Dann wird die Auseinandersetzung teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte möglichst einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein. Inhalt des Schreibens ist meist auch eine Unterlassungserklärung. Wenn der Anschluss-Inhaber sie unterschreibt, muss er künftig unerlaubte Datei-Transfers verhindern, indem er etwa beanstandete Tauschbörsen mit einem Firewall-Programm sperrt – sonst droht ein Strafgeld.
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